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   BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86   

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BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86 (https://dejure.org/1988,6001)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 1 WB 161.86 (https://dejure.org/1988,6001)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 1 WB 161.86 (https://dejure.org/1988,6001)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87

    Beurteilungsbeitrag - Antragsverfahren - Dienstliche Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Entsprechend verselbständigte Feststellungsanträge sind stets unzulässig, selbst dann, wenn sie für die Klärung einer Vortrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnten (BVerwG Beschlüsse vom 25. März 1983 - 1 WB 90/81 - und vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - m.w.N.).

    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 53/86 - m.w.N. und vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Dabei kommt es darauf an, daß die begehrte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; BVerwG Beschlüsse vom 2. September 1987 - 1 WB 121/83 - und vom 24. November 1987 - 1 WB 105/86).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird vielmehr durch das Vorverfahren oder, wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO), durch die Antragsschrift bestimmt (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325) [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; im vorliegenden Fall war daher von der Erstbeschwerde des Antragstellers vom 19. September 1985 auszugehen, mit der er sich gegen die "kurz aufeinanderfolgenden", für ihn "unverständlichen Entscheidungen" seiner zweifachen Umsetzung innerhalb der MADGrp III, "die Art und Weise ihres Zustandekommens und die sich daraus ergebenden weiteren nachteiligen Auswirkungen" zur Wehr gesetzt hatte.
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird vielmehr durch das Vorverfahren oder, wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO), durch die Antragsschrift bestimmt (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325) [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; im vorliegenden Fall war daher von der Erstbeschwerde des Antragstellers vom 19. September 1985 auszugehen, mit der er sich gegen die "kurz aufeinanderfolgenden", für ihn "unverständlichen Entscheidungen" seiner zweifachen Umsetzung innerhalb der MADGrp III, "die Art und Weise ihres Zustandekommens und die sich daraus ergebenden weiteren nachteiligen Auswirkungen" zur Wehr gesetzt hatte.
  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86

    Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Dabei kommt es darauf an, daß die begehrte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; BVerwG Beschlüsse vom 2. September 1987 - 1 WB 121/83 - und vom 24. November 1987 - 1 WB 105/86).
  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 53.86

    Neuverfassung einer Beurteilung hinsichtlich einer Wehrübung eines Kompaniechef

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 53/86 - m.w.N. und vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).
  • BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Entsprechend verselbständigte Feststellungsanträge sind stets unzulässig, selbst dann, wenn sie für die Klärung einer Vortrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnten (BVerwG Beschlüsse vom 25. März 1983 - 1 WB 90/81 - und vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 128.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Durch das Erfordernis der Darlegung eines berechtigten Interesses an der begehrten Feststellung soll vermieden werden, daß die Gerichte mit der Prüfung erledigter Vorgänge belastet werden, ohne daß der Antragsteller hieran ein über die begehrte Feststellung hinausgehendes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse hat (BVerwG Beschlüsse vom 13. Dezember 1978 - 1 WB 98, 277/77 - und vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 128/79).
  • BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86

    Antrag auf Einweisung eines Offiziers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
    Der Antragsteller wendet sich, wenn er die Art und Weise der Bearbeitung seiner Beschwerde oder weiteren Beschwerde rügt, nicht gegen eine - selbständige - dienstliche Maßnahme oder Unterlassung des StvGenInsp im Sinne von § 17 Abs. 3, § 21 Abs. 1 WBO, sondern gegen dessen Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren zwecks Überprüfung der angegriffenen Entscheidung (BVerwG Beschluß vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86).
  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89

    Rechtsmittel

    Entsprechend verselbständigte Feststellungsanträge sind stets unzulässig, selbst dann, wenn sie für die Klärung einer Vortrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnten (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats: Beschluß vom 18. Mai 1988 - 1 WB 161/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 93.92

    Gerichtliche Kontrolle der Zweckmäßigkeit von Personalentscheidungen in der

    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> und vom 13. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 161.86 - m.w.N.).
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